Die kontrovers diskutierte »Holocaust auf Ihrem Teller«-Kampagne von PETA-Deutschland e.V. ist rechtmäßig - dies urteilte nunmehr der Oberste Gerichtshof Österreichs in letzter Instanz und hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf.
Im Rechtsstreit zwischen jüdischen Mitbürgern und der Tierrechtsorganisation gibt das Gericht PETA Deutschland e.V. vollständig Recht: Die plakative Gegenüberstellung von Bildern aus KZs, auf denen ausgemergelte Menschen gezeigt werden und von verschiedenen Tierarten aus der üblichen Massentierhaltung ist rechtmäßig und ist unter eines der höchsten demokratischen Grundrechtsgüter zu subsumieren: der Meinungs- und Pressefreiheit. Verschiedene klagende Personen hatten 2004 eine einstweilige Verfügung gegen bestimmte Bilder der »Holocaust auf Ihrem Teller«-Ausstellung bewirkt.
Das Gericht wörtlich: »Die schockierende Wirkung der Fotomontagen ist zum Großteil vom Thema vorgegeben (durch Menschen brutal verursachtes Leiden anderer). Die Heranziehung eines drastischen Vergleichs dient einem grundsätzlich erlaubten Zweck, nämlich in einer von Werbung reizüberfluteten Gesellschaft Aufmerksamkeit für ein Anliegen zu erzielen. Das Tierschutzanliegen selbst ist - wie ausgeführt - gewichtig, gesellschaftspolitisch umstritten und aktuell (vgl. die Tierschutzgesetzgebung aus der jüngsten Vergangenheit).« (Az. 6 Ob 321/04f, Urteil v. 12.10.06)
»Das ist ein guter Tag für die Tiere und das Recht auf freie Meinungsäußerung«, so Harald Ullmann von PETA. »Wir bitten alle, die den heutigen Holocaust an den Tieren leugnen, endlich die Augen zu öffnen und nicht so zu tun, als würden diese Gräueltaten in Schlachthöfen und Tierfabriken nicht stattfinden.« Es sei als nahezu sicher einzuschätzen, dass auch die Urteile der Berliner Gerichte und des Stuttgarter Amtsgerichts aufgehoben werden.
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