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Bei klirrender Kälte im Schnee:

S C H A F M Ü T T E R   U N D   N E U G E B O R E N E   L Ä M M E R 

Nachdem es schien, als würde der Winter in diesem Jahr gar nicht mehr kommen, ist er plötzlich da: Schneefall, eisige Kälte, in der Nacht bis -17 Grad. In Bettingen bei Wertheim (Baden-Württemberg) entdeckt eine Tierfreundin am 25. Januar eine Schafmutter mit zwei kleinen, ungefähr 6 bis 7 Tage alten Lämmern. Es lag Schnee, war sehr kalt, so dass die Tiere »schon schwankten«. Es gab kein Heu oder Stroh und keinen Witterungsschutz.



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Leider viel zu oft zu sehen: Schafe bei jeder Witterung im Freien, ohne ausreichenden Unterstand. In Bettingen bei Wertheim standen 11 Schafmütter mit 16 kleinen Lämmern bei Schneegestöber und zweistelligen Minusgraden draußen...



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Die Tierfreundin meldet ihre Entdeckung dem Verein »Heimat für Tiere«, einer gemeinnützigen Einrichtung, die sich seit vielen Jahren erfolgreich um herrenlose, vernachlässigte, in Not geratene Tiere kümmert. Ein Mitarbeiter des Vereins stellt fest, dass am Mainufer weitere Schafmütter mit ihren Lämmern im Freien stehen - auf der Wiese lediglich ein kleiner Hänger, der nicht einmal der Hälfte der Schafe Platz bietet. Nun sind Schafe bekanntlich Fluchttiere und suchen nur dann einen Unterstand auf, wenn er groß genug ist und durch einen entsprechend großen Ein- und Ausgang genügend Fluchtmöglichkeit bietet. Neugeborene Lämmer halten sich natürlich bei ihren Müttern auf, und wenn die Mütter nicht in den Unterstand gehen, weil er nicht genug Platz bietet, dann bleiben die Kleinen draußen in der Kälte.

Nachforschungen ergeben, dass die Tiere dem Schafhalter Peter B.* gehören.
Am Freitag wird gegen 12 Uhr Mittag das zuständige Veterinäramt Bad Mergentheim darüber informiert, dass die Schafe noch immer draußen stehen. In der Nacht hatte die Temperatur zwischen -14 bis -17 Grad betragen, wobei die Lämmer auch nachts auf der Weide lagen, was ebenfalls von einem Beauftragten des Vereins festgestellt worden war. Der Veterinär Dr. V. verspricht am Telefon, auf der Weide nach dem Rechten zu sehen.

Als etwa zwei Stunden später ein Mitarbeiter des Tierschutzvereins an Ort und Stelle erscheint, sind die Tiere, der Weidezaun und auch der kleine Wagen verschwunden. War der Schafhalter von den Beamten des Veterinäramts verständigt worden? Der Tierschützer sucht daraufhin die Schafe und findet sie an der anderen Seite des Ortes auf einer neu eingezäunten Weide, wiederum nur mit dem kleinen Hänger, der maximal 4 - 6 Tieren Platz bietet. Es handelte sich jedoch um 16 Lämmer im Alter von eineinhalb bis vier Wochen und 11 Schafmütter. Trotz Schneedecke und klirrender Kälte ist weder Heu noch Stroh für die kleinen Lämmchen und ihre Mütter vorhanden, auch eine Tränke ist nicht zu sehen.

Am Samstagvormittag ruft ein Mitarbeiter von »Heimat für Tiere« e.V. wieder beim Veterinäramt an und erreicht diesmal den Vorgesetzten, Herrn Dr. S., dem er die Situation erneut schildert. Der Veterinär räumt ein, dass Schafhalter schon aus wirtschaftlichen Gründen im Winter die Lämmer aufstallen, damit nicht so viele erfrieren. Gleichwohl meint er, dass im vorliegenden Fall alles in Ordnung sei. Am Vortag sei der Amtsveterinär dort gewesen und habe festgestellt, dass alle kleinen Lämmer sich in dem kleinen Hänger befanden.
Doch die Tierschützer stellen wiederholte Male zwischen Freitagnachmittag und Samstagabend fest, dass Lämmer und Muttertiere bei Schneetreiben und Kälte im Freien herumirren. Nun kann dieser Zustand nicht damit gerechtfertigt werden, dass die Schafe ja in den Hänger gehen könnten, wenn sie wollten. Denn der Hänger bietet ja nur maximal 6 Tieren Platz, es handelt sich jedoch um insgesamt 16 Lämmer und 11 Muttertiere - und dass die besonders schutzbedürftigen kleinen Lämmer ohne ihre Mütter in den Hänger gehen, ist mehr als unwahrscheinlich!

Der Verein »Heimat für Tiere« kommt zu der Auffassung, dass diese Form der Tierhaltung nicht mit § 2 des Tierschutzgesetzes vereinbar ist, da die Tiere nicht ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht sind.

Dies ergibt sich auch aus den Empfehlungen der »Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz« (TVT) zur Schafhaltung in der kalten Jahreszeit: »Während Perioden unter 0 Grad Celsius oder bei anhaltend nasskalter Witterung muss für ablammende Mutterschafe zur Geburt oder spätestnes unmittelbar nach der Geburt sowie für Sauglämmer bis zur 4. Lebenswoche ein Witterungsschutz vorhanden sein, der die Tiere nicht nur vor Wind, sondern auch vor Regen und Schneefall schützt. Dies kann z.B. ein dreiseitiger geschlossener Unterstand sein. Der Boden im Bereich des Witterungsschutzes muss mit Stroh eingestreut sein, um Wärmeverluste beim Ablegen der Tiere zu vermeiden.«

Immer wieder fordern die Tierschützer von »Heimat für Tiere« den Schafhalter auf, schnellstens für eine artgerechte Unterbringung der Tiere zu sorgen. Sie bieten ihm an, die Schafe für den doppelten Preis wie üblich abzukaufen. Doch der Schafhalter stellt auf stur: Er will weder einen Unterstand bauen, noch die Schafe an die Tierschützer verkaufen, weil das, wie er sagt, ein Eingeständnis wäre, dass er ein Tierquäler sei. Und er findet diese Art der Schafhaltung völlig in Ordnung: Die Schafe hätten Wolle und eine Fettschicht, die bräuchten keinen Unterstand, wollten auch keinen, gingen da auch gar nicht rein. Sie bräuchten kein Wasser, weil sie ja beim Fressen den Schnee abknabberten.
Auch das zuständige Veterinäramt in Bad Mergentheim wird immer wieder angerufen. Doch nachdem das Amt auch nach Tagen nicht für eine tierschutzgerechte Unterbringung der Schafe gesorgt hat, beauftragt der Verein »Heimat für Tiere« seinen Anwalt, das Regierungspräsidium in Stuttgart als Aufsichtsbehörde des Landratsamts Bad Mergentheim einzuschalten.
Inzwischen sind weitere Tierschutzorganisationen auf die unhaltbaren Zustände des Schafhalters B. in Bettingen aufmerksam geworden. Aus ganz Deutschland kommen Briefe, Anrufe und Beschwerden an den Schafhalter, das Veterinäramt und das Regierungspräsidium, für eine angemessene Haltung der Schafe zu sorgen - oder aber die Tiere Menschen zu geben, die dafür sorgen, dass sie artgerecht untergebracht werden. Sogar Strafanzeige wurde gestellt.
Bis zum Zeitpunkt der Drucklegung von »Freiheit für Tiere« ist der Ausgang noch offen...







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Auf dem Wassereimer ist eine Eisschicht 



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Dieser Wagen soll für 16 Lämmer und 11 Schafmütter Unterstand bieten. Ansonsten bietet die Wiese keinerlei Schutz.



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Erfolglose Verkaufsverhandlung: Hundert Tierschützer legten zusammen und zogen mit dem gesammlten Geld zum Schafhalter vor die Haustür. Dort standen sie eineinhalb Stunden bei Schneetreiben und eisiger Kälte (-15 Grad). Die Tierschützer boten den doppelten Preis wie üblich.



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S C H A F   E R S C H O S S E N ? 

Wie notwendig es ist gerade bei diesem Schafhalter nach dem Rechten zu sehen, ergibt sich auch aus einem Vorfall, der sich vor einigen Jahren ereignete: Wie wir erfahren haben, soll der erwachsene Sohn des Herrn Peter B. ein Schaf im Garten erschossen haben.

Eine Tierfreundin* berichtet von einem Vorfall, der sich vor etwa drei bis vier Jahren im Garten beim Wohnhaus des Herrn B. ereignet habe. Sie habe plötzlich einen Schuss gehört, und als sie dann nachschaute, sah sie, dass ein zappelndes Schaf am Boden lag und der Sohn von Herrn Peter B., Herr S. B.*, mit seinem Freund am Schaf stand und die beiden sich lustig machten. Als die Frau dies sah, rief sie den zwei jungen Männern zu: »Ihr Schafkiller, Gott wird euch strafen!«
Die Tierfreundin sagte, dass sie wisse, dass derjenige, der das Schaf angeschossen bzw. getötet hat, Herr S. B. war. Auf die Nachfrage, woher sie das wisse, erzählte sie: Am Tag nach dem Vorfall habe der Vater des Freundes von Herrn S. B. sie beschimpft, dass sein Sohn es nicht gewesen sei, der das Schaf erschossen hat, sondern dass es S. B.* gewesen sei.



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W A S   S A G T   D A S   T I E R S C H U T Z G E S E T Z ? 

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt: »Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.«

Was können Sie tun, wenn Sie Zeuge von Tierquälerei werden?

Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt (meist Teil des Landratsamtes). Dokumentieren Sie den Tatbestand möglichst genau.

Je mehr Zeugen sich beim Veterinäramt melden, umso besser. Denn in Fällen von Tierquälerei werden Tatbestände oft schnell vertuscht oder geleugnet. Wenn Sie können, machen Sie unbedingt Fotos!

Wichtig: Geben Sie Beweismaterial nie ohne Kopie aus der Hand, vervielfältigen Sie schriftliche Dokumente und Fotos.



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D O K U M E N T A T I O N 

8. Februar 2007

Die Hütte hat jetzt ein seitliches Vordach, unter das 3-4 Schafe passen. Eine Schafmutter steht mit ihren Kindern darunter.
4 Schafe stehen in der Hütte. In der Hütte kein Stroh.
Die anderen Schafe - insgesamt sind es 11 Schafmütter und 16 Lämmer - stehen draußen im Regen und Schneetreiben.
Denn seit Tagen herrscht Regen und Schneeregen, Dauernässe. Wenn sich die Schafe hinlegen wollen, liegen sie im Nassen.

Auch kein Wassereimer zu sehen.



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Tierschutz & Recht