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Freiheit für Kaninchen

Tierschutz: Freiheit für Kaninchen (pdf-download des Artikels) [833 KB]
Freigehege für Kaninchen und Meerschweinchen
Schauen Sie nicht weg bei Tierquälerei: Kaninchen-Hobbyzucht



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F R E I G E H E G E   F Ü R   K A N I N C H E N   U N D   M E E R S C H W E I N C H E N 

Kaninchen und Meerschweinchen fühlen sich naturgemäß im Freien am wohlsten. Im Frühjahr ist nun die richtige Zeit, um Außengehege zu bauen oder vorhandene zu renovieren und zu erweitern. Im Handel erhältliche Gartengehege und erst recht Käfige sind in der Regel viel zu klein und daher weder für die Freiland- noch für die Wohnungshaltung geeignet.

Achten Sie beim Bau eines Außengeheges im Garten darauf, dass es sich in Sichtweite des Hauses befindet und ganztägig auch Schattenplätze bietet. Die Anlage muss natürlich ausbruchsicher sein und sollte daher etwa 50 Zentimeter tief in den Boden eingelassen werden. Um die Kaninchen und Meerschweinchen vor ungebetenen Gästen wie Katzen, Greifvögeln, Mardern oder Füchsen zu schützen, sollte das Gehege auch von oben gesichert werden. Vor allem nachts sollten Kaninchen immer in einem geschlossenen Raum vor Feinden und im Winter vor Kälte geschützt sein. Manche Kaninchenfreunde entscheiden sich für einen Weidezaun, weil dies am wenigsten Aufwand bedeutet. Infos hierzu finden Sie im Internet unter www.freilaufkaninchen.de.

Wenn Sie Meerschweinchen und Kaninchen zusammen halten, muss jedes der beiden Tiere mindestens einen Artgenossen haben, da Kleinsäuger nur innerhalb der eigenen Art kommunizieren können. Ein artfremdes Tier ist kein Ersatz für einen Sozialpartner.
Wie groß sollte nun das Freigehege sein? Als Faustregel werden in Kaninchen-Ratgebern mindestens sechs bis zehn Quadratmeter Auslauf für zwei bis drei Kaninchen genannt, doch in Wirklichkeit ist dies zu wenig Platz und kann zu schlimmen Streitereien und Verletzungen führen. Manche Haustierkaninchenhalter müssen ihre zwei oder drei Freilauf-Kaninchen nach kürzester Zeit isoliert voneinander halten, weil sich die ansonsten geselligen Tiere im Konfiktfall nicht gebührend aus dem Weg gehen können. Die Folge: blutige Kämpfe. In Fachkreisen rechnet man mit mindestens 1 Ar Flächenangebot pro Freilaufkaninchen, auch um z.B. die Kokzidiosegefahr in den Griff zu bekommen. Kleine Freilaufgehege stellen an den Halter täglich erhebliche Anforderungen bezüglich Hygiene und Sauberkeit. Zusätzlich muss vielfach Kokzidiol verabreicht werden.

Auf Zugluft und Nässe reagieren Kaninchen und Meerschweinchen sehr empfindlich; Meerschweinchen sind noch kälteempfindlicher als Kaninchen. Daher errichten Sie im Außengehege einen wetterfesten Stall, der den Tieren die Möglichkeit bietet, selbst zu wählen, ob sie sich im Freien oder im Stall aufhalten wollen. Der Stall sollte mit doppeltem Boden ausgstattet werden, damit er keinen direkten Kontakt zum Erdboden hat - nur so ist eine gute Luftzirkulation gewährleistet. Achten Sie darauf, dass der Boden des Geheges stets matschfrei ist. Wenn es zu feucht ist, geben Sie am besten Rindenmulch auf den Boden.

Wenn Sie keinen Stall im Außengehege haben, sollten Sie die Tiere nachts in einem großzügigen Stall, einem mit sauberem Stroh ausgelegten geräumigen Gartenhaus oder einem Raum in der Wohnung unterbringen. Bei Einbruch der Dämmerung locken Sie die Kaninchen oder Meerschweinchen mit einem Leckerli in ihr Nachtquartier. Am besten ist es, wenn die Tiere auch tagsüber Zugang zu diesem Raum haben, zum Beispiel über eine Katzenklappe.

Abwechslung ist im Gehege sehr wichtig. Kaninchen brauchen Versteckmöglichkeiten, Plätze zum Graben und erhöhte Plätze, um Ausschau zu halten. Sorgen Sie für Äste und Zweige zum Benagen. Am besten eignen sich Äste von ungespritzten Obstbäumen, Haselnuss- oder Heidelbeerbüsche. Frisches, staubfreies Heu sollte als Einstreu und als Futtermittel den ganzen Tag zur Verfügung stehen, ebenso wie frisches Gras. Im Sommer sterben viele Kaninchen an Magenüberladung, weil in die Gehege ohne natürlichen Bewuchs nicht täglich Frischgras gelegt wird. Denken Sie auch daran, dass Frischgras im Sommer manchmal innerhalb weniger Stunden verwelkt. Als Lösung kann Gehölzfutter ins Gehege gelegt werden, weil die Blätter von Gehölzen länger frisch sind. Bieten Sie auch immer wieder Äpfel und Karotten an. Der Zugang zu frischem Wasser sollte jederzeit gewährleistet sein. Vor dem Umzug ins Freigehege ist es wichtig, die Tiere rechtzeitig an die Futterumstellung zu gewöhnen: Zusätzlich zu Heu und Kaninchenfutter sollte man ihnen täglich frisches, aber trockenes Gras anbieten.

Wenn kein geeigneter Platz oder keine Zeit vorhanden ist, sollte von einer Kaninchenhaltung generell abgesehen werden.

Infos für Kinder im Internet unter:
www.peta-kids.de/p254/hallo_lieber_kaninchenfreund_bei_petakids.html



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K A N I N C H E N   H O B B Y - Z U C H T 

Schauen Sie nicht weg bei Tierquälerei!

Von Verena Stieß

Seit Jahrzehnten fordern Tierrechtsorganisationen das Verbot der Käfighaltung für Kaninchen. Österreich hat seit dem 1. Januar 2008 ein neues Tierschutzgesetz, das u.a. die Käfighaltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung ab 2012 verbietet und festschreibt, dass jeder (Hobby-)Kaninchenzüchter eine behördliche Genehmigung zur Zucht einzuholen hat. Doch wie ergeht es den Kaninchen in Deutschland, die überall ganz privat und hobbymäßig als Mast-, Zucht- und auch als Haustier gehalten werden?


Eine spezielle Verordnung für (Hobby-)Zucht- oder Haustierkaninchen wurde in Deutschland bisher noch nicht erlassen. Angesichts der Vielzahl aller als Heimtiere gehaltenen Tierarten und deren unterschiedlichen Haltungsansprüchen sei kurzfristig mit dem Erlass einer speziellen Verordnung für Kaninchen nicht zu rechnen, so Dr. Polten vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Anfrage. Es gelten also die allgemeinen Anforderungen des Tierschutzgesetzes: »Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.« (§ 1) Und: »Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.« (§ 2)

Dies bedeutet doch: Insbesondere das Bedürfnis des Kaninchens nach artgemäßer Bewegung (weite Sprünge, Haken schlagen) darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden (verkümmerte/verkrüppelte Sprunggelenke) zugefügt werden.
Doch überall auf dem Land sieht man in Hinterhöfen, Gartenlauben oder Garagen in einzelne »Buchten« aufgeteilte Schränke aus Holz und Maschendraht, in denen Kaninchen ihr Leben fristen müssen. Jeder Bürger darf Kaninchen isoliert einsperren, züchten, schlachten oder damit Handel treiben. Als Lebendtransportpaket verschickt so mancher Züchter seine Kaninchen auch nach Dubai, Korea und China. Die Araber zahlen dank der Sensationspresse letztes Jahr rund um »Riesenrammler Rudi« sogar bis zu 120 Euro für ein fettes Rasse-»Riesen«-Kaninchen - meine Nachfragen bei den Vorsitzenden der für diese medienwirksam aktiven zuständigen Kleintierzüchterverbände ergaben, dass »Riesenrammler Rudi und Robert« gewöhnlich große Tiere der seit 150 Jahren in Europa verbreiteten (Fleisch-)Kaninchenrasse »Deutscher Riese« seien.


Bevölkerung müsste üble Hobby-Kaninchenzuchten anzeigen

Die (soziale) Kontrolle scheint bei der Hobbykaninchenzucht zu versagen. Örtliche Veterinärbehörden könnten agieren, wenn die Bevölkerung üble und nicht gemeldete, gewerblich agierende Hobbyzüchter anzeigen würde - auch wenn manches Landratsamt dann personell mit den vielen Stichproben überlastet wäre. Denn kommerzielles Streben von Hobbyzüchtern ist schwer nachzuweisen und erfordert mehrfache »Undercover-Einsätze«. Für die Zoll- und Steuerfahndungsbehörden sind kommerziell tätige Hobbyzüchter hingegen »kleine Fische«. Und den benachbarten Anliegern eines Hobby-Massentierhalters fehlt meist die Zivilcourage, tierquälerische Aktivitäten bei der Polizei oder dem örtlichen Veterinäramt persönlich oder schriftlich zur Anzeige zu bringen. Doch dürfen wir vor diesem Tierleid die Augen verschließen?

Auf dem Land findet man in nahezu jedem Dorf unzählige solcher Einzelhaft-Haltungsanlagen. Hat nicht jeder irgendwo einen Nachbarn, Onkel oder Opa, der seine Kaninchen noch immer im Kasten oder in einem viel zu kleinen Gitterkäfig hält? Von Freilauf und artgerechter Umgebung für diese Tiere haben viele noch nichts gehört. Tierleid befindet sich meist direkt nebenan auf der anderen Straßenseite oder sogar im gemeinsamen Hinterhof!

Bereits Kinder züchten bunte Kaninchen und tauschen diese mit Freundinnen oder Freunden. Wenn die unkastrierten Kaninchen bei schönem Wetter zusammen Auslauf bekommen, folgt umgehend auch ungeplanter Nachwuchs. Doch wenn das Kaninchen der Kinder vom wenig artgerechten Zwangskuscheln schließlich bissig geworden ist und mit der laienhaften Kaninchenzucht nichts zu verdienen war, sinkt das Interesse rapide - und Zeit zum Versorgen des Tieres bleibt auch keine mehr übrig. Die Kaninchen werden geschlachtet oder ganz einfach gleich in die Mülltonne geworfen, nachdem der verzweifelte und entnervte Vater die Tiere klammheimlich getötet hat. Viele Kaninchen verhungern, erfrieren oder verdursten im Sommer still und unbemerkt in ihrem Maschendrahtverschlag. Bestenfalls werden die nicht mehr gewollten Kaninchen dem Tierheim übergeben, bei einer guten Seele anonym abgestellt oder irgendwo in einem Park oder auf einer abgelegenen Wiese ausgesetzt.

Artgerechte Kaninchenhaltung ist kein Kinderspiel. Das Kaninchen ist von seiner Eigenart her im Grunde nicht oder nur unter großem Aufwand als Haustier geeignet. Diese scheuen, ängstlichen Fluchttiere gehören in ein ausreichend großes Freiwildgehege und nicht in einen Käfig. In Expertenkreisen ist bekannt, dass gerade Platzmangel und eng gehaltene Populationen in künstlichen Lebensräumen Ursachen bedenklicher Kaninchenkrankheiten darstellen.

Unter den gegebenen Gepflogenheiten ist persönliches Handeln aller Tierfreunde gefragt. Aber solch aktiver Einsatz des Einzelnen kann auch bedeuten, sich bei einigen Mitmenschen unbeliebt zu machen, Kritik und nervliche Belastung ertragen zu müssen bis hin zu Drohungen durch Interessensgegner - denn wer Tiere misshandelt, ist auch sonst nicht zimperlich und sensibel.


Wer Interesse hat, sich ernsthaft und uneigennützig für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kaninchen stark zu machen, findet weitere Informationen und Impressionen frei lebender Kaninchen im Internet unter: www.freilaufkaninchen.de



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